Für die Mitgliedschaft im ATV erheben wir einen Mitgliedsbeitrag.
Bei den folgenden Angaben handelt es sich – sofern nicht anderes angegeben – um Jahresbeiträge.
Eine (auch nur teilweise) Erstattung ist nicht vorgesehen. Über Härtefallregelungen (bspw. Erlass oder Erstattung) entscheidet der Vorstand.
einmalig bei Vereinsanmeldung von jedem Mitglied zu entrichten.
gilt auch für Schüler, Auszubildende, Studierende und BuFDi bis zum 27. Lebensjahr, wenn ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird
wenn mind. ein weiteres Familienmitglied bereits im Verein ist und die o.g.Kriterien erfüllt sind. Wenn mind. 1 erwachsenes Familienmitglied im Verein ist, dann sind ab dem 3. Kind (einschl.) alle Kinder beitragfrei. Anderenfalls sind ab dem 4. Kind (einschl.) alle Kinder beitragsfrei. beitragsfrei.
gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften
wird pauschal auch für eine Begleitpersonen bei Eltern-Kind-Turnen erhoben, sofern Begleitperson nicht bereits Mitglied ist.
je gestellter Rechnung zu leisten. Teilnahme am Lastschriftverfahren ist ohne Zusatzgebühr möglich!
nur in besonderen Fällen und mit entsprechendem Vorstandsbeschluss auf Anforderung je Mitglied zu leisten
Bei unterjährigem Vereinsbeitritt werden die Mitglieds- und Abteilungsbeiträge anteilig je angefangenem Monat berechnet (1/12 je Monat).
Gebühren für die Aufnahme bzw. für Bar-/Rechnungszahler sind stets in voller Höhe zu leisten.