Mitgliedsbeiträge

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Unsere Mitgliedsbeiträge

Stand: 19.07.2023

Für die Mitgliedschaft im ATV erheben wir einen Mitgliedsbeitrag.

Bei den folgenden Angaben handelt es sich – sofern nicht anderes angegeben – um Jahresbeiträge.

Eine (auch nur teilweise) Erstattung ist nicht vorgesehen. Über Härtefallregelungen (bspw. Erlass oder Erstattung) entscheidet der Vorstand.

Bei unterjährigem Vereinsbeitritt werden die Mitglieds- und Abteilungsbeiträge anteilig je angefangenem Monat berechnet (1/12 je Monat).

Gebühren für die Aufnahme bzw. für Bar-/Rechnungszahler sind stets in voller Höhe zu leisten.