Sport- und Trainingsbetrieb ruht bis 30.11.2020
Bis mind. 30. November 2020 untersagt die Coronaschutzverordnung des Landes „jeglichen Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.“
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